Begin der SeiteZum Seiteninhalt
Direkt zum Inhalt springen

Energieausweis
für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Zu wissen, wie viel Energie man im Haus benötigt, ist eine wichtige Information. Der Energieausweis gibt Aufschluss über genau diese Frage. Damit hilft das Dokument Hauseigentümern und Mietern gleichermaßen.

Der Energieausweis hilft bei der Suche nach einer geeigneten, energiesparenden Immobilie. Für Hausbesitzer ist er außerdem eine wertvolle Hilfe bei der Auswahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument in dem detailliert aufgeführt wird, welchen energetischen Stand ein Gebäude hat. Dabei werden alle zugehörigen Faktoren wie Energiebedarf, Energieverbrauch und die primäre Wärmequelle mit einbezogen.

Zweck des Energieausweises ist es, Immobilienbesitzern und -interessenten Aufschluss darüber zu geben, wie umweltverträglich ein Haus ist, aber auch, welche Kosten im Betrieb auf den Besitzer zukommen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist der Energieausweis ein essenzieller Bestandteil jedes Immobiliengeschäfts geworden.

Besteht eine Energieausweis-Pflicht?

Es besteht aktuell in Deutschland eine Energieausweis-Pflicht für Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Sie benötigen also einen Energieausweis für Ihr Eigenheim, wenn der Verkauf unmittelbar bevorsteht. Von dieser Regel gibt es wiederum einige Ausnahmen.

Da der Energieausweis vor allem beim Besitzerwechsel einer Immobilie wichtig ist, muss einem potenziellen Käufer oder Mieter der Energieausweis jederzeit zugänglich gemacht werden. Die Ausnahme stellen denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern dar. Bei beiden sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen - sinnvoll kann es aber dennoch sein.

Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten können Sie sich den Energieausweis auch nur für eine oder mehrere Wohneinheiten ausstellen lassen, anstatt für das gesamte Gebäude. Bei öffentlich und gewerblich genutzten Immobilien muss der Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt und im Fall öffentlicher Gebäude ab einer Größe von 250 Quadratmetern öffentlich zugänglich gemacht werden.

Bußgelder und Strafen

Bei Missachtung der Regeln der EnEV, vor allem beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ohne gültigen Energieausweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Entsprechend kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.