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Für Unternehmen

Für Unternehmen
Meldungen, Informationen und Förderprogramme

Die geförderte Beratungen liefert ein Konzept zur Senkung des Energieverbrauches im Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie zum Beispiel:

  • produzierendes und verarbeitendes Gewerbe
  • Handwerk, Handel,
  • Hotels, Gaststätten
  • Freiberuflich Tätige
  • Bürogemeinschaften etc.

Gefördert werden: fachkundige Energieberatungen für Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Berater für die geförderte Energieeffizienzberatung werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen.Gern unterbreiten wir als zuglassene Berater ein Beratungsangebot.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen für mittelständische Unternehmen und Großgewerbe.

Energieberatung für mittelständische Unternehmen

  • BAfA geförderte Energieberatung im Unternehmen
  • Begleitung  zu innovativen Beleuchtungskonzepten und alternativen Energien
  • Energetische Optimierung von Produktion und Abläufen 
  • energetische Konzepte  für Kommunen, Unternehmen KMU und Einzelunternehmer 
  • Beantragung & Ausweisung  von  Fördermitteln  u.a. bei  KfW, SAB  und BAfA.
  • individuelle Energieberatung zu speziellen Themen  im Unternehmen nach Absprache
  • Fuhrparkoptimierung Download

Die Förderung:

Zuschuss in Höhe von 80% für die in Rechnung gestellten förderfähigen Beratungskosten.

Der maximale Zuschuss hängt von den Jahresenergiekosten des Unternehmens ab:

  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (Strom und Wärme) - maximal 6.000,- € Zuschuss
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro (Strom und Wärme) - maximal 1.200,- € Zuschuss

Beratungsinhalt

  • Bennennung energetische Schwachstellen im Unternehmen
  • Bewertung der vorhandenen energietechnischer Daten (Auswertung der Betriebsbegehung, Rechnungen des Energieeinkaufes etc.)
  • Nennung / Bewertung der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches- Einstufung in organisatorische, gering-investive Maßnahmen und größere Investitionen
  • Hinweise auf Förderprogramme zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Die Beratung wird in einem Abschlussbericht schriftlich dokumentiert, welcher dem Unternehmen in einem Abschlussgespräch ausgehändigt wird.

Die Energieberatung kann durch eine Umsetzungsbegleitung (Zuschuss: 80% im Rahmen der oben aufgeführten max. Zuschüsse) ergänzt werden. Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung kann beispielsweise eine Unterstüzung bei der Ausschreibung und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahme erfolgen.

Hinweis: Alle Preise sind Netto-Preise. Die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer derzeit in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Unternehmen in voller Höhe zu entrichten.

Gegenstand der Energieberatung

Die Energieeffizienzberatung bezieht sich auf alle energierelevanten Bereiche des jeweiligen Unternehmens. Obwohl der konkrete Beratungsgegenstand unternehmensabhängig ist, werden nachfolgend einige Beispiele genannt.

Bereitstellung von Wärme und Strom

  • Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW- Einsatz)
  • Erneuerbare Energien (Solar, Erdwärme, Biomasse)
  • Energieeffiziente Heizkessel

Wärmeverteilung

  • Dämmung der Heizungsrohre
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Optimierung der Regelung (z.B. Heizkennlinie)
  • energieeffiziente Umwälzpumpen

Gebäude / Bewertung

Einsatz Prozessenergie z.B.

  • Druckluft
  • Elektrische Antriebe
  • Abwärmenutzung

Energieeinkauf

  • Prüfung der Energiebezugskosten
  • Lastmanagement (Reduzierung des Leistungspreises bei Sondervertragskunden)
  • Prüfung der in Rechnung gestellten Anschlussleistungen
  • Blindleistungskompensation etc.

Einführung und Begleitung von Energieauditierungen

  • Einführung und Begleitung von Energiemanagement Systemen,  u.a. EN ISO 50001!
  • Fit für Energieaudits nach EDL-G Audit nach DIN EN 16247-1 (ISO 50002)
  • Auditor zertifiziert nach DIN EN ISO 19011 

Energieausweis für Nichtwohngebäude

In diesen Energieausweisen wird auf der Grundlage von Energieverbrauchsdaten (aus der Heizkostenabrechnung, Abrechnung der Energielieferanten) für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden ein witterungsbereinigter Energieverbrauch (Energieverbrauchskennwert) ermittelt. Bei der Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte sind längere Leerstände zu berücksichtigen.

Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude

Energieausweise für Nichtwohngebäude sind ab dem 1. Juli 2009 auszustellen, wenn das Gebäude:

  • neu errichtet oder
  • verkauft oder vermietet (auch bei Vermietung oder Verkauf einer selbständigen Nutzungseinheit)

Die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäud kann erforderlich werden, wenn:

  • nach Anlage 3/ Nr. 1 bis 6 Änderungen am Gebäude vorgenommen werden (z.B. Fassade) oder
  • das beheizte oder gekühlte Volumen um mehr als die Hälfte erweitert wird.

In § 16; Abs. 3 der EnEV wird die generelle Pflicht (unabhängig von einem Verkauf oder einer Vermietung) zur Erstellung und Öffentlichkeitsmachung für große und häufig frequentierte Gebäude geregelt.